Auf besonders geschützten Grundstücken errichtete Wohnungen können nicht legalisiert werden, da Verstöße nicht verjähren. | UH

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Die Regierung erwägt derzeit inselweit eine Amnestie für illegal errichtete Gebäude auf Mallorca, die dafür sorgen könnte, dass in den kommenden Jahren Tausende von Immobilien auf den Markt kommen. Dies beinhaltet die Legalisierung von Gebäuden mit baulichen und rechtlichen Mängeln, deren Verkauf bisher aufgrund rechtlicher Unsicherheiten behindert wurde.

Experten warnen jedoch vor potenziellen Fallstricken und betonen die Bedeutung des Kleingedruckten des geplanten Entwurfs. Juan Alemany, Jurist und Professor an der UIB, erklärt, dass zwei Arten von Bauten von dieser Maßnahme betroffen sein: solche, die früher eine Genehmigung hatten, die jedoch nicht mehr ausreichend ist, und solche, die direkt illegal sind, aber seit Jahren bereits auf Mallorca stehen.

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Die Balearen-Präsidentin Marga Prohens plant, Genehmigungen für derzeit noch illegale Bauten auf den Weg zu bringen. Besonders die ländlichen Regionen der Insel könnten davon profitieren. Besonders widerrechtlich gebaute Pools und Terrassen könnte so künftig legal werden. Geplant sei jedoch, Eigentümer von Landhäusern, die von der Amnestie profitieren möchten, dafür tief in die Tasche greifen zu lassen.

Experten betonen die Notwendigkeit, einer klaren Unterscheidung zwischen legalisierungsfähigen und nicht legalisierungsfähigen Immobilien zu treffen. José Manuel Sierra, ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, betont die Wichtigkeit der Legalisierung für Immobilien, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Anwalt weist darauf hin, dass Verstöße gegen Bauverordnungen seit 2018 nicht verjähren können und von dem geplanten Entwurf ausgenommen sind.

Auch Immobilien, die in der Vergangenheit in geschützten Gebieten errichtet wurden, sind davon ausgenommen. Hier sollen auf die Bauherren auch künftig harte Geldstrafen zukommen, sollte der illegale Bau von den Behörden als solcher identifiziert werden.